Servicebegriff
1. Das Mitbringen der Getränke bzw. Alkohole in die Bar ist nicht erlaubt. Im Fall gegen die Regel werden die Raumgebühren verdoppelt.
2. Bei der Beschädigung der Elektrogeräte, der Möbel, des Bodens und der Wand wegen falscher Betätigung der Kunden wird Schadenersatz verlangt. Die Höhe der Entschädigung entspricht dem Preis der beschädigten Geräte und Möbel.
3. Die Kunden können gerne auf der Terrasse rauchen, aber das Rauchen in der gesamten Bar ist nicht erlaubt, wo ein Rauchmeldesystem eingestellt wurde. Bei Rauchmeldung kommt die Feuerwehr und vom im Bar rauchenden Kunde wurde die Entschädigung eingefordert.
4. Bei besonders starker Verschmutzung, z.B. Kuchen auf Sessel, viele Glasscherben auf Boden und Sessel, Kotze auf Sessel werden zusätzliche Gebühren (50 € – 200 €) für das Putzen verlangt.